Du willst mit einem Partner oder einer Partnerin ein gemeinsames Projekt starten, aber die Kosten und der Aufwand einer GmbH schrecken dich ab? Die GbR ist dann oft der naheliegendste Einstieg. Sie ist die unkomplizierteste Gesellschaftsform im deutschen Recht, und wer die Spielregeln kennt, kann sie sinnvoll einsetzen. Dieser Artikel zeigt dir, was bei der Gründung wirklich zählt.
- Eine GbR entsteht automatisch, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam ein wirtschaftliches Ziel verfolgen.
- Kein Mindestkapital, kein Notar, keine Eintragungspflicht ins Handelsregister.
- Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
- Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht vorgeschrieben, aber dringend empfehlenswert.
- Die GbR ist ideal für kleine Gemeinschaftsprojekte, Freiberufler-Partnerschaften und den Einstieg als Mitgründer.
Was ist eine GbR?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist eine Personengesellschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), konkret geregelt ab §705 BGB. Sie entsteht immer dann, wenn mindestens zwei Personen vereinbaren, gemeinsam einen bestimmten Zweck zu verfolgen und dabei Ressourcen einzubringen. Das können Geld, Arbeitskraft, Know-how oder Sachmittel sein.
Wichtig zu verstehen: Die GbR ist keine Kapitalgesellschaft. Es gibt kein Stammkapital und keine Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen. Das bedeutet einerseits maximale Flexibilität bei der Gründung, andererseits aber auch ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko. Wer das weiß und bewusst damit umgeht, kann die GbR effektiv nutzen.
Typische Anwendungsfälle für eine GbR sind Freiberufler-Partnerschaften (etwa zwei Grafiker oder Therapeuten), gemeinsame Immobilienprojekte, Bürogemeinschaften mit gemeinsamem Geschäftszweck oder Gründerduos in frühen Projektphasen, die noch nicht bereit sind, den administrativen Aufwand einer GmbH zu stemmen.
GbR gründen – So gehst du vor
Der größte Unterschied zur GmbH: Du brauchst keinen Notar und keine Eintragung ins Handelsregister. Die GbR entsteht rechtlich bereits durch die mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern. Trotzdem gibt es konkrete Schritte, die du der Reihe nach abarbeiten solltest.
Schritt 1: Gesellschaftsvertrag aufsetzen
Auch wenn kein schriftlicher Vertrag gesetzlich vorgeschrieben ist, solltest du darauf niemals verzichten. Ohne Vertrag gilt das dispositive Recht des BGB, was in der Praxis bedeutet: alle Gesellschafter entscheiden alles einstimmig, alle haften gleich, alle teilen Gewinne und Verluste zu gleichen Teilen. Das klingt fair, führt aber schnell zu Konflikten. Ein individueller Vertrag regelt alles nach deinen Spielregeln.
Schritt 2: Gewerbeanmeldung (wenn nötig)
Betreibst du mit deiner GbR ein Gewerbe, musst du das beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Für Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Künstler, Ingenieure etc.) entfällt die Gewerbeanmeldung. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung liegen je nach Gemeinde zwischen 15 und 65 Euro.
Schritt 3: Finanzamt informieren
Nach der Gründung schickt das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin gibst du an, welche Art von Tätigkeit ihr ausübt, wie hoch die erwarteten Umsätze sind und ob ihr Kleinunternehmer sein wollt (Umsätze unter 22.000 Euro im Gründungsjahr). Daraufhin erhaltet ihr eine Steuernummer für die GbR.
Schritt 4: Geschäftskonto eröffnen
Ein separates Geschäftskonto ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber aus buchhalterischer Sicht absolut sinnvoll. Es trennt private und geschäftliche Transaktionen und erleichtert die Steuererklärung erheblich. Viele Online-Banken bieten heute kostenlose oder günstige Firmenkonten an.
Schritt 5: Optionale Anmeldungen prüfen
Je nach Tätigkeit kommen weitere Anmeldungen hinzu, zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, bei berufsständischen Kammern (Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer) oder beim zuständigen Berufsverband. Prüf das individuell für euren Tätigkeitsbereich.
Was kostet eine GbR-Gründung?
Das ist einer der größten Vorteile der GbR gegenüber der GmbH: Die Gründungskosten sind minimal. Hier eine realistische Übersicht der typischen Positionen.
- Gesellschaftsvertrag (anwaltlich): 300 bis 800 Euro, je nach Aufwand und Kanzlei. Du kannst theoretisch auch eine Vorlage nutzen, aber bei Konflikten zwischen Gesellschaftern zeigt sich schnell, ob der Vertrag wasserdicht ist.
- Gewerbeanmeldung: 15 bis 65 Euro (falls gewerblich)
- Geschäftskonto: 0 bis ca. 15 Euro pro Monat
- Steuerberater (optional): Einmalige Beratung ab ca. 150 Euro
- Gesamtkosten Gründung: Realistisch 300 bis 1.000 Euro, wenn du auf rechtliche Beratung setzt
Zum Vergleich: Eine GmbH kostet durch Notargebühren, Handelsregistereintragung und Mindestkapital von 25.000 Euro (wovon 12.500 Euro bei Gründung eingezahlt werden müssen) deutlich mehr. Wer klein starten will, hat mit der GbR einen echten Kostenvorteil.
Der Gesellschaftsvertrag – Was muss rein?
Der Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück jeder GbR. Er regelt, was passiert, wenn nicht alle Gesellschafter einer Meinung sind, wenn einer aussteigen will oder wenn die Gesellschaft aufgelöst werden soll. Folgende Punkte sollten darin immer enthalten sein.
Pflichtangaben und sinnvolle Regelungen
- Name und Zweck der GbR: Wer seid ihr, was macht ihr?
- Gesellschafter und ihre Einlagen: Wer bringt was ein (Geld, Arbeit, Know-how)?
- Gewinn- und Verlustverteilung: 50/50 oder eine andere Aufteilung?
- Geschäftsführung und Vertretung: Wer darf allein handeln, wer nur gemeinsam?
- Abstimmungsmodalitäten: Einstimmig oder Mehrheit, und ab welcher Entscheidungsgröße?
- Regelungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters: Was passiert, wenn jemand geht oder kündigt?
- Wettbewerbsverbot: Dürfen Gesellschafter ähnliche Projekte parallel betreiben?
- Auflösungsregeln: Wie wird die GbR aufgelöst, wie wird das Vermögen verteilt?
Besonders der Punkt „Ausscheiden eines Gesellschafters“ wird häufig unterschätzt. Wenn einer der Partner aussteigen will, kann das zu einem echten Streit führen, wenn keine klaren Regeln existieren. Leg das von Anfang an fest.
Vor- und Nachteile der GbR
Vorteile
- Einfache, schnelle Gründung ohne Notar und ohne Mindestkapital
- Geringe Gründungskosten
- Flexible Vertragsgestaltung zwischen den Gesellschaftern
- Kein zwingender Jahresabschluss, keine Pflicht zur Buchführung nach HGB (für kleine GbRs)
- Gewinne werden direkt bei den Gesellschaftern versteuert (Transparenzprinzip), oft günstiger als Körperschaftsteuer
Nachteile
- Unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter, auch mit Privatvermögen
- Kein eigenständiges Auftreten im Rechtsverkehr als juristische Person (seit 2024 mit dem neuen MoPeG teilweise geändert, aber Haftung bleibt)
- Schlechte Außenwirkung bei Banken und Großkunden verglichen mit einer GmbH
- Kein Insolvenzschutz des Privatvermögens bei Unternehmensproblemen
- Gesellschafter sind weder angestellt noch sozialversichert über die GbR
Wann ist die GbR die richtige Wahl?
Die GbR passt gut, wenn ihr gemeinsam ein überschaubares Projekt starten wollt, die Haftungsrisiken gering sind und ihr flexibel bleiben möchtet. Konkrete Szenarien, in denen die GbR die sinnvollste Wahl ist:
- Zwei Freiberufler schließen sich für ein gemeinsames Projekt zusammen (z.B. Beratungsprojekte, kreative Auftragsarbeit)
- Erbengemeinschaften oder Grundstücksgemeinschaften, die gemeinsam eine Immobilie verwalten
- Kleines Nebengewerbe mit geringem Haftungsrisiko (z.B. gemeinsamer Online-Shop in der Anfangsphase)
- Erprobungsphase: Ihr wollt testen, ob eine Zusammenarbeit funktioniert, bevor ihr eine GmbH gründet
Sobald die Umsätze steigen, Angestellte hinzukommen oder das Haftungsrisiko wächst, solltest du ernsthaft über eine Umwandlung in eine GmbH oder UG nachdenken. Die GbR ist ein guter Start, aber kein dauerhafter Rahmen für jedes Geschäftsmodell.
Fazit
Die GbR ist die unkomplizierteste Art, mit anderen Menschen ein gemeinsames Unternehmen zu starten. Kein Notar, kein Mindestkapital, keine bürokratischen Hürden. Dafür trägst du ein nicht zu unterschätzendes Risiko: Mit deinem Privatvermögen haftest du persönlich für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das macht einen soliden Gesellschaftsvertrag nicht zur Option, sondern zur Pflicht.
Wenn du weißt, was du tust, und das Haftungsrisiko in deiner Branche überschaubar bleibt, ist die GbR eine schlanke und effiziente Startstruktur. Wächst das Projekt, kannst du jederzeit in eine GmbH umwandeln. Der erste Schritt kostet dich kaum etwas, der Fehler eines schlechten oder fehlenden Vertrags dagegen kann teuer werden.
FAQ – Häufige Fragen zur GbR
Kann eine GbR auch aus einer einzigen Person bestehen?
Nein. Eine GbR erfordert mindestens zwei Gesellschafter. Als Einzelperson bist du entweder Einzelunternehmer oder Freiberufler, aber nicht Gesellschafter einer GbR.
Muss die GbR im Handelsregister eingetragen werden?
Grundsätzlich nein. Die GbR kann seit dem Modernisierungsgesetz der Personengesellschaften (MoPeG, seit Januar 2024) freiwillig ins Gesellschaftsregister eingetragen werden, ist aber nicht dazu verpflichtet. Ausnahme: Betreibt die GbR ein kaufmännisches Gewerbe, muss sie als OHG ins Handelsregister.
Wie wird die GbR besteuert?
Die GbR selbst zahlt keine Körperschaftsteuer. Gewinne werden anteilig den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen mit ihrer persönlichen Einkommensteuer versteuert. Gewerbliche GbRs zahlen zusätzlich Gewerbesteuer auf Gesellschaftsebene.
Wie löst man eine GbR auf?
Die GbR kann durch Kündigung eines Gesellschafters, Ablauf einer vereinbarten Laufzeit, Beschluss aller Gesellschafter oder Insolvenz aufgelöst werden. Was danach mit dem Vermögen passiert, regelt idealerweise der Gesellschaftsvertrag. Ohne Vertrag gilt die gesetzliche Auseinandersetzungsregelung des BGB.
Kann eine GbR Angestellte haben?
Ja. Eine GbR kann Arbeitnehmer einstellen, Sozialversicherungsbeiträge abführen und Lohnsteuer anmelden. Die Gesellschafter selbst sind dabei keine Angestellten, sondern Mitunternehmer.
