Wer selbstständig ist oder ein kleines Unternehmen gründet, steht früh vor der Frage: Muss ich Umsatzsteuer ausweisen oder nicht? Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG gibt dir einen legalen Weg, genau das zu vermeiden. Ab 2025 gelten neue Umsatzgrenzen. Was sich konkret geändert hat, für wen die Regelung geeignet ist und welche Nachteile du dabei nicht übersehen solltest, erfährst du hier.
- Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen
- Ab 2025: Umsatzgrenze im Vorjahr 25.000 € (vorher 22.000 €), im laufenden Jahr max. 100.000 €
- Vorteil: Weniger Bürokratie, günstigere Preise für Privatkunden
- Nachteil: Kein Vorsteuerabzug, weniger professionelle Außenwirkung bei B2B-Kunden
- Wechsel zur Regelbesteuerung jederzeit möglich, zurück erst nach 5 Jahren
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung im deutschen Steuerrecht, die in §19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt ist. Sie erlaubt es Selbstständigen und Unternehmern mit niedrigem Umsatz, keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und entsprechend auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Das bedeutet konkret: Auf deinen Rechnungen steht kein Mehrwertsteuer-Betrag. Stattdessen musst du einen Hinweissatz aufführen, zum Beispiel „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung entfällt ebenfalls.
Die Regelung richtet sich an Soloselbstständige, Freiberufler und kleine Gewerbetreibende, die am Anfang ihrer Tätigkeit stehen oder dauerhaft mit überschaubaren Umsätzen arbeiten.

Umsatzgrenzen 2025 und 2026
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber die Grenzen der Kleinunternehmerregelung angehoben. Die neuen Werte gelten ab dem 1. Januar 2025.
Vorjahresumsatz: Dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 25.000 € (netto) nicht überschreiten. Bis Ende 2024 lag diese Grenze bei 22.000 €.
Laufendes Jahr: Im aktuellen Kalenderjahr darf der voraussichtliche Umsatz 100.000 € nicht überschreiten. Diese Grenze ist neu und ersetzt die bisherige Regelung von 50.000 €.
Ein wichtiges Detail: Die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr ist keine Prognose mehr, die du selbst einschätzt, sondern eine Ist-Grenze. Sobald du im laufenden Jahr 100.000 € Umsatz überschreitest, verlierst du die Kleinunternehmerschaft mit sofortiger Wirkung für diesen Umsatz.
Beispiel: Du hast 2024 einen Umsatz von 23.000 € erzielt. Für 2025 gelten damit beide Voraussetzungen: Vorjahresumsatz unter 25.000 € und voraussichtlicher Jahresumsatz unter 100.000 €. Du kannst die Regelung 2025 anwenden.
Für 2026 gilt: Hast du in 2025 weniger als 25.000 € Umsatz gemacht, kannst du auch 2026 weiterhin als Kleinunternehmer tätig sein.
Wer kann die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Die Regelung steht grundsätzlich allen Unternehmern offen, die die Umsatzgrenzen einhalten. Das gilt unabhängig von der Rechtsform. Auch eine GmbH oder UG kann theoretisch Kleinunternehmer sein, in der Praxis ist das aber eher selten.
Typische Nutzergruppen:
- Freiberufler (Texter, Grafiker, Berater, Therapeuten)
- Gewerbetreibende mit kleinem Umsatz (Handwerker, Händler, Dienstleister)
- Nebenberuflich Selbstständige
- Gründer im ersten Geschäftsjahr
Ausnahmen: Einige Berufsgruppen sind von der Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen oder müssen gesonderte Regelungen beachten. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe etwa unterliegen eigenen Pauschalierungsregelungen. Auch Unternehmen, die ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielen (z. B. Versicherungsvermittler), sollten die Regelung mit einem Steuerberater abstimmen.
Im ersten Gründungsjahr wird der tatsächlich erzielte Umsatz auf das volle Jahr hochgerechnet. Wer also im Oktober gründet und bis Dezember 8.000 € umsetzt, liegt hochgerechnet bei 32.000 € und überschreitet die Grenze von 25.000 €.
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Weniger Verwaltungsaufwand. Du musst keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Das spart Zeit und vereinfacht deine Buchhaltung erheblich.
Günstigere Preise für Privatkunden. Wenn deine Kunden überwiegend Privatpersonen sind, kannst du deine Leistungen netto anbieten. Dein Preis entspricht dem Bruttopreis des Kunden. Du bist damit häufig günstiger als Mitbewerber, die 19 % Umsatzsteuer aufschlagen.
Liquiditätsvorteil. Du nimmst Zahlungen an, ohne einen Teil davon ans Finanzamt weiterzuleiten. Das verschafft dir mehr Flexibilität bei der Liquiditätsplanung.
Geringeres Fehlerrisiko. Umsatzsteuer-Fehler auf Rechnungen können teuer werden. Als Kleinunternehmer entfällt dieses Risiko weitgehend.
Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Kein Vorsteuerabzug. Das ist der größte Nachteil. Du kannst die Mehrwertsteuer, die du selbst für Einkäufe oder Dienstleistungen zahlst, nicht vom Finanzamt zurückfordern. Wer größere Investitionen plant (neues Notebook, Software-Abos, Büroausstattung), zahlt diese effektiv teurer als ein Unternehmer mit Regelbesteuerung.
Weniger attraktiv für B2B-Kunden. Unternehmen, die ihre Vorsteuer abziehen können, profitieren von deiner Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer nicht. Für sie macht es keinen Unterschied, ob du 1.000 € netto plus 19 % USt berechnest oder 1.000 € ohne USt. Tatsächlich wirkt eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis für manche Geschäftskunden weniger professionell.
Wachstumsbremse. Sobald dein Umsatz wächst und du die Grenzen absehbar überschreitest, musst du ohnehin wechseln. Du solltest dann deine Preiskalkulation anpassen, denn du musst auf deine Nettopreise plötzlich 19 % USt aufschlagen.
Rückwechsel dauert 5 Jahre. Hast du freiwillig auf die Regelbesteuerung gewechselt, bist du für 5 Kalenderjahre daran gebunden. Ein spontaner Rückwechsel ist nicht möglich.
Kleinunternehmer werden oder wechseln – So gehst du vor
Beim Start der Selbstständigkeit
Wenn du dich beim Finanzamt anmeldest, erhältst du den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort gibst du deinen voraussichtlichen Umsatz im Gründungsjahr und im Folgejahr an. Wenn die Werte unter den Grenzen liegen, wählst du die Kleinunternehmerregelung aus. Das Finanzamt bestätigt deinen Status dann im Steuerbescheid.
Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung
Den Wechsel teilst du deinem Finanzamt formlos mit, zum Beispiel per Schreiben oder über dein ELSTER-Konto. Ab dem nächsten Voranmeldezeitraum weist du dann Umsatzsteuer aus. Dieser Wechsel kann für dich sinnvoll sein, wenn du viele Investitionen planst und die Vorsteuer zurückholen möchtest.
Pflichtmäßiger Wechsel bei Überschreiten der Grenze
Überschreitest du die 25.000-Euro-Grenze im Vorjahr, bist du ab dem Folgejahr automatisch regelbesteuert. Du musst dann deine Rechnungsstellung umstellen und mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung beginnen. Informiere dich rechtzeitig beim Finanzamt oder einem Steuerberater.
Praxistipp
Behalte deine Umsätze das ganze Jahr über im Blick. Viele Buchhaltungstools wie sevDesk, lexoffice oder FastBill ermöglichen es, deinen aktuellen Jahresumsatz mit einem Blick zu prüfen. So wirst du nicht kalt erwischt.
Fazit
Die Kleinunternehmerregelung ist eine sinnvolle Option, wenn du mit Privatkunden arbeitest, am Anfang deiner Selbstständigkeit stehst oder dauerhaft mit kleinem Umsatz operierst. Die angehobenen Grenzen ab 2025 verschaffen mehr Selbstständigen die Möglichkeit, diese Vereinfachung zu nutzen.
Für alle, die hauptsächlich mit Geschäftskunden arbeiten oder größere Investitionen planen, lohnt sich ein Vergleich. Der fehlende Vorsteuerabzug kann schnell teurer werden als der gewonnene Verwaltungsaufwand wert ist. Lass dich im Zweifel von einem Steuerberater beraten, der dir die Optionen konkret durchrechnet.
FAQ
Ab welchem Umsatz bin ich kein Kleinunternehmer mehr?
Ab 2025 verlierst du die Kleinunternehmerschaft, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € (netto) überstiegen hat. Zusätzlich gilt: Sobald du im laufenden Jahr 100.000 € Umsatz überschreitest, endet der Kleinunternehmerstatus sofort für diesen Umsatz.
Muss ich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben als Kleinunternehmer?
Nein. Als Kleinunternehmer bist du von der Pflicht zur Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit. Du gibst lediglich eine Jahressteuererklärung ab, in der du deinen Umsatz angibst.
Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?
Nein. Der Vorsteuerabzug ist mit der Kleinunternehmerregelung nicht vereinbar. Wenn du regelmäßig größere Einkäufe tätigst, auf die Mehrwertsteuer anfällt, solltest du durchrechnen, ob die Regelbesteuerung für dich günstiger wäre.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze versehentlich überschreite?
Überschreitest du die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr, greift die Umsatzsteuerpflicht ab diesem Umsatz sofort. Das kann dazu führen, dass du für bereits ausgestellte Rechnungen nachträglich Umsatzsteuer schuldest. Das Finanzamt wird dich in diesem Fall zur Voranmeldung auffordern.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja. Du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung optieren, auch wenn dein Umsatz die Grenzen nicht überschreitet. Das ist sinnvoll, wenn du viele vorsteuerrelevante Ausgaben hast. Der Verzicht bindet dich jedoch für 5 Kalenderjahre.
